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verantwortlich für den Inhalt:
Stadthotel Lünen
Wolfgang Schene
Dortmunder Str. 10
44536 Lünen
Telefon: ( 49) 02306 10 70
Telefax: (49) 2306 10 74 40
mailto:stadthotel@helimail.de
Stadthotel Lünen die allg.Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1
Zwischen dem Besteller und dem Stadthotel Lünen, zukünftig Hotel genannt, kommt ein Vertrag zustande, sobald das Hotel bestellte Zimmer, Tagungsräume oder andere Leistungseinheiten – gleichviel mündlich oder schriftlich – bestätigt und damit zugesagt hat. Eine Reservierung gilt hier als Bestellung. Der Vertrag kommt in der Form zustande, wie er zugesagt worden ist. Erfolgt eine schriftliche Bestätigung, so gilt deren Inhalt als vereinbart, ohne dass der so zustande gekommene Vertrag einseitig gekündigt werden kann. Die Person unseres Vertragspartners ergibt sich aus seiner Bezeichnung im Bestätigungsschreiben. Sollten in diesem die Vertretungsverhältnisse falsch angezeigt sein, ist dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 2
Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen sind für beide Parteien bindend. Spätestens bis zum Ablauf des vereinbarten Verfalldatums werden die definitiven Termine festgelegt. Geschieht das nicht, erlischt die Vorreservierung.
§ 3
Die Hotelzimmer stehen vom Anreisetag 14°° Uhr bis zum Abreisetag 12°° Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, die Zimmer nach 18°° Uhr anderweitig zu vergeben.
§ 4
Tagungs- und sonstige Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Werden die Räume länger benötigt, ist das Hotel unverzüglich zu verständigen.
§ 5
Das Hotel ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Veranstaltungsräume und bestimmter Zimmer sicherzustellen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so behält sich das Hotel eine kurzfristige Änderung vor, ohne dass dieses Schadensersatzansprüche auslöst.
§ 6
Abbestellungen bedürfen der Schriftform. Da Um- und Abbestellungen auch für das Hotel mit hohen Kosten verbunden sind, gilt als vereinbart: 10 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist von 6 – 3 Monaten, 30 % des vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist von 3 – 1 Monat, 60 % des vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist von 30 – 14 Tagen, 80 % des vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist von weniger als 2 Wochen. Der Betrag ist fällig mit der Mitteilung der Stornierung. Die vorstehende Regelung gilt sowohl für Hotelzimmerbuchungen bis einschließlich 14 Personen ( ab 15 Personen gelten die Regelungen für Gruppenreisen, siehe § 7 ) als auch für Tagungen und sonstige Veranstaltungen jeder Art. Grundsätzlich ist das Hotel bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses, entstehen dem Besteller keine Kosten. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart.
§ 7
Als Gruppenreisen gelten Reservierungen ab 15 Personen. Ab- und Umbestellungen bedürfen der Schriftform. Hier gilt folgendes als vereinbart: Bei einer Stornofrist von weniger als 2 Monaten gelten folgende Stornogebühren: 80 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Frühstück, 70 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Halbpension, 60 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Vollpension. Der Betrag ist fällig mit der Mitteilung der Stornierung. Grundsätzlich ist das Hotel bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses, entstehen dem Besteller keine Kosten. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart.
§ 8
Ändert sich bei Veranstaltungen die Anzahl der Personen, so ist dieses bei einer Anzeige von 2 Tagen vorher ohne Kosten möglich. Soweit Spezialmenüs vereinbart sind, ist die Umbestellungsfrist 7 Tage.
§ 9
Der Besteller haftet als Veranstalter für die Bezahlung etwaiger von Teilnehmern in Anspruch genommene Leistungen sowie für Beschädigungen am Inventar des Hauses.
§ 10
Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§ 11
Beruft sich der Besteller auf eine von der üblichen Preisliste des Hotels abweichende Festpreisvereinbarung und / oder Sonderpreisvereinbarung, so obliegt ihm dafür die Beweislast. Liegt zwischen Reservierung und Durchführung einer Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten, so ist der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Preis maßgebend.
§ 12
Das Hotel ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Minderung des vereinbarten Leistungspreises sind jedoch aufgrund solcher Defekte nicht möglich. Für Verluste und / oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Gästefahrzeuge jeglicher Art – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.
§ 13
Alle Vereinbarungen zwischen Besteller und Hotel sind grundsätzlich schriftlich abzufassen, bzw. schriftlich zu bestätigen. Mündliche Nebenabreden haben keine Bindung.
§ 14
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lünen. Gültig ab. 1. 12. 2009
Kunst im Stadthotel

